Unterkunft im Studium

Studienunterkunft

Für Studenten gibt es verschiedene Möglichkeiten, während des Studiums eine Unterkunft zu beziehen. Die klassische Variante ist, ein Zimmer in einem Studentenwohnheim zu mieten. Dies muss allerdings mit einiger Vorlaufzeit geschehen, da die Zimmer sehr beliebt sind und somit schnell vermietet werden. Hier gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, malt zuerst. Die Mieten liegen zwischen 50 und 370 Euro (einschließlich Wasser, Strom und Heizung). Vorteil hierbei ist, dass das gesamte Wohnheim aus Studenten besteht und die Miete sehr günstig sein kann. Schneller Anschluss ans soziale Leben ist somit garantiert. Nachteile können aber sein, dass die Wohnung in der ein Zimmer bezogen wird, mit Studenten geteilt werden muss, die andere Auffassungen von beispielsweise Körperhygiene haben als Sie selbst. Bei Problemen ist das ansässige Studentenwerk zuständig.

Eine weitere Möglichkeit ist, in eine WG zu ziehen. Hier gibt es dann zwei unterschiedliche Arten von Wohngemeinschaften. Zum einen die sogenannte Zweck-WG, zum anderen die Nicht-Zweck-WG. Eine Zweck-WG ist eine Wohngemeinschaft, in der es bevorzugt wird, keine persönliche Beziehung zu den WG-Mitgliedern aufzubauen. Vorteile einer Zweck-WG können schnell zu Nachteilen in einer Nicht-Zweck-WG werden. Die Entscheidung, ob eine WG geeignet ist und vor allem, was für eine, sollte vorher gut überlegt werden. Oftmals ergeben sich aus einer Wohngemeinschaft Freundschaften, es kann aber auch komplett ins Gegenteil überlaufen.

Eine eigene Wohnung ist ebenfalls eine positive Alternative. Viele Studenten können am effektivsten lernen, wenn Sie alleine sind und Ihre Ruhe haben. Für Studenten dieser Art ist eine eigene Wohnung die beste Entscheidung. Eine eigene Wohnung kann ab 300 Euro warm gemietet werden. In den klassischen Universitätsstädten liegen die Mieten allerdings deutlich höher. Jedoch gibt es Wohnungen selten pfandfrei, häufig müssen Sie dem Vermieter eine Kaution entrichten. Diese zahlt der Vermieter auf ein separates Konto ein. Wenn das Mietverhältnis beendet wird und in der Wohnung keine Mängel aufgetreten sind, bekommen Sie die Kaution wieder zurück. Falls die Wohnung über einen Makler gefunden wird, fällt auch noch einer Maklercourtage an.